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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Stand Januar 2006

§1 Haftung

Für Beschädigungen oder Verlust der technischen Anlagen, der Aufbauten und Leihgeräte, sowie sämtliche Künstlerutensilien von " mamizi" während des Auftrittes und in den Pausen oder über Nacht am Veranstaltungsort haftet der Vertragspartner in vollem Umfang, sofern die Beschädigungen und Verluste nicht durch das Personal von "mamizi" entstanden sind. Alle beschädigten oder entwendeten Künstlerutensilien, Aufbauten, Leihgeräte oder technischen Anlagen müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.
Bei Nichteinhaltung des Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Ausgenommen einer der Vertragspartner kann zu den vereinbarten Angaben des Dienstleistungsvertrages zu den gleichen Daten und zu den gleichen Konditionen gleichwertigen Ersatz schaffen.
" mamizi " übernimmt keinerlei Haftung für Veranstaltungen die durch widrige Umstände, wie Regen oder Schnee ausfallen müssen. " " mamizi " ist es nicht möglich während eines Veranstaltungstages umzuziehen und die Aufbauten an einem anderen Ort aufzustellen. Läuft die Veranstaltung über mehrere Tage hinweg, so ist es möglich, am jeweiligen Ende eines Veranstaltungstages umzuziehen. 
Der Aufbau von " mamizi " erfolgt generell kurz vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein früherer Aufbau gewünscht werden, so beginnt die Haftung der Vertragspartner ab diesem Zeitpunkt.
Leihgeräte sind bei Anlieferung oder Abholung auf Beschädigungen zu untersuchen, eine spätere Reklamation kann von" "mamizi " nicht anerkannt werden. Bei Buchungen von Leihgeräten hat der Vertragspartner für jedes geliehene Gerät mindestens eine Aufsichtsperson zu stellen, wenn nicht Personal von " mamizi " gebucht wurde.
" KINDER circus WELT " übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen und Beschädigungen jeglicher Art die durch Leihgeräte oder Hüpfburgen bei unsachgemäßer Handhabung oder durch fehlendes Aufsichtspersonal entstehen. 

§2 Zahlungsbedingungen

Preise werden in Euro angegeben und sind - wenn nicht anders erwähnt - Nettopreise, die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Die Gage ist frei von Abzügen in bar sofort nach Veranstaltungsende zu zahlen. Bei Veranstaltungen über mehrere Tage ist an jedem 2. Veranstaltungstag eine Abschlagssumme in Höhe der erbrachten Leistung zu zahlen.

§3 Der Aufbau

Der Aufbau von " mamizi " (Zirkuszelt, Leihgeräte und sonstiges) erfolgt generell kurz vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein früherer Aufbau gewünscht werden, so ist ein Zuschlag in Höhe von 150,00 Euro zu zahlen.

§4 An- und Abfahrt

Die An- und Abfahrt innerhalb Niederösterreich und Wien ist kostenfrei.
Die An- und Abfahrt außerhalb NÖ und Wien wird mit 0,42 Euro/km je Wegstrecke berechnet.


§5 Urheberrecht

Das Urheberrecht an jeglichen Aufführungen des Zirkuszeltes " mamizi " verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei der Firma " mamizi ". Filmen und/oder Fotografieren von jeglichen Aufführungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von " mamizi " erlaubt.

§6 Spesen

Kosten für Getränke im üblichen Rahmen übernimmt im vollen Umfang der Veranstalter/Vertragspartner. Liegen zwischen An- und Abreise von " mamizi " mehr als 6 Stunden (Zeitrechnung erfolgt folgendermaßen : Abfahrt ab Schönkirchen und Ankunft in Schönkirchen) so hat der Veranstalter/Vertragspartner für eine warme Mahlzeit zu sorgen.
Sollte die An- und Abreise nicht am gleichen Tag erfolgen können oder der Vertragspartner hat Attraktionen und Aktionen von" mamizi " für mehrere Tage gebucht, so sind vom Vertragspartner die Übernachtungskosten und die Verpflegung für das gesamte Personal von " mamizi " zu tragen.

§7 Sonstiges

" mamizi " benötigt zwei kostenfreie Parkplätze, für die der Veranstalter / Vertragspartner zu sorgen hat.
Eventuell anfallende Gebühren sind vom Veranstalter/Vertragspartner zu entrichten.
Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Ergänzend gilt das Recht der Republik Österreich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Gänserndorf..
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung aus irgendeinem Grund nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§8 STORNOBEDINGUNGEN:

Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich durchgeführt werden. 
Im Falle eines Rücktritts sind folgende Stornogebühren prompt fällig:
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn -10%, 
29 bis 20 Tage vor Leistungsbeginn -25%, 
19-10 Tage vor Leistungsbeginn -50%, 
9-4 Tage vor Leistungsbeginn -65%, 
ab 3 Tage vor Leistungsbeginn -85%, 
bei Nichtantritt des Programms -100%


" mamizi " ----- Kinderunterhaltung der besonderen Art 



(C) 2006 – mamizi - Alle Rechte vorbehalten 

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